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Hier finden Sie unsere AGBs (gültig für alle Aufträge (End- und Umzugsreinigung und Bau(end)reinigung unterliegen zusätzlich noch anderen AGBs, siehe End- und Baureinigung)):

  1. Mit der Auftragserteilung (telefonisch, per Mail oder über renovero.ch/ofri.ch) akzeptiert der Kunde unsere AGB und deren Bestimmungen (Fensterreinigung siehe ``Preise´´ oder Punkt 4).
  2. Besichtigungen können kostenlos und unverbindlich vereinbart werden. Im Anschluss wird eine Offerte erstellt und per Mail oder (auf Wunsch) per Post gesendet. Die Offerte ist 30 Tage gültig (sofern nichts anderes vereinbart wurde).
  3. Das Material und die Fahrtkosten sind in den meisten Fällen bereits im offerierten Betrag enthalten* (sofern nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde).
  4. Bei unserem Kerngeschäft der Reinigung von Fenstern und Storen sind folgende Punkte zu beachten: Die Preise auf der Homepage unter ``Preise´´ sowie in unserer Offerte (sofern Zusatzarbeiten nicht explizit aufgeführt wurden) verstehen sich als normale Unterhaltsreinigung der Fenster und/oder Storen. Das bedeutet, zum einen gehen wir davon aus, dass die Fenster/Storen regelmässig gereinigt wurden und entsprechend einen normalen Verschmutzungsgrad aufweisen und zum anderen ohne Ihre explizite Erwähnung von Zusatzarbeiten nur eine normale Unterhaltsreinigung offeriert wird (selbst wenn der Verschmutzungsgrad stark ist). Unter einer normalen Unterhaltsreinigung verstehen wir das Einwaschen und Abziehen der Fenster oder das Nasswischen der Storen (1 Durchgang). Weiterführende Arbeiten z.B. Grundreinigung (Entkalkung, Entmoosung oder Klingen von Fenstern sowie maschineller Einsatz z.B. Hochdruckreinigung, Dampfreinigung, Reinwassersysteme etc. sowie mehrfache Reinigung von Fenstern und Storen (z.B. aufgrund zu starker Verschmutzung, jahrelanger Nichtreinigung, Verkalkungen etc.) sind nicht in diesem Preis inkludiert und können auf Wunsch kostenpflichtig dazu gebucht werden!
    Sollte vor Ort (am Auftrag) festgestellt werden, dass weiterführende Grundreinigungsarbeiten nötig sind, um das gewünschte Resultat zu erzielen, werden wir Sie darüber Informieren und auf Wunsch eine neue Offerte erstellen. Wird keine weitere Offerte erwünscht, behalten wir uns vor, die Arbeiten wie offeriert (normale Unterhaltsreinigung) fortzuführen oder ohne Einigung vom Auftrag zurückzutreten (auch wenn dieser nicht beendet ist) und die bereits erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen (Offerten nach Quadratmeter nach gereinigten Quadratmetern, Offerten mit Pauschalpreis nach geleisteter Arbeit in Stunden à 100.-/h.
  5. Wir unterteilen unsere Aufträge in 4 Kategorien: Kleinaufträge (in der Regel von Privatpersonen), Dauer: 1 Tag max. 750.- Rechnungsbetrag / Mehrtagesaufträge, Dauer: 2 - 4 Tage bis max. 1500.- Rechnungsbetrag /  Grossaufträge, Dauer: ab 5 Tagen oder über 1500.- Rechnungsbetrag / Abo- und/oder Daueraufträge, z.B. Reinigung alle 2/4/6/8 Wochen (Turnusreinigungen) ab Gesamtauftragssumme von über 1000.-
  6. Eine Stornierung eines Auftrages hat bei Kleinaufträgen mindestens 3 Tage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, bei Mehrtagesaufträgen mindestens 1 Woche im Vorraus. Bei Grossaufträgen und Abo-/Daueraufträgen mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn.
  7. Sollten wir vergebens an einen Auftragsort fahren*, behalten wir uns das Recht vor, die benötigte Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) als Stundenansatz (100.- pro Std. und Person) + Fahrtkosten (pro km à 0.80) zu verrechnen (auch wenn diese Kosten im offerierten Preis enthalten waren). Sollte der Auftrag über einer Summe von 400.- liegen, behalten wir uns zudem das Recht vor, noch einen Erwerbsausfall von 30% für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu verrechnen, bei Aufträgen über 1500.- Rechnungsbetrag einen Erwerbsausfall von 50%  und bei Rechnungsbeträgen über 3000.- einen Erwerbsausfall von 70%. Dasselbe gilt bei Auftragsstornierung vor Ort. Sollte vor der Stornierung vor Ort bereits Arbeiten geleistet worden sein, werden diese ebenfalls zum Stundensatz à 100.-/Person verrechnet.
  8. Sollte eine Stornierung eines Auftrags ohne neuen Termin erfolgen (Definitivabsage z.B. Bevorzugung Konkurrenz etc.), allerdings in der unter Artikel 5 festgehaltenen Frist, ist diese kostenfrei. Sollte jedoch die Frist nicht eingehalten worden sein, wird ein Erwerbsausfall von 30% vom offerierten Betrag in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Stornierung als Terminverschiebung (Auftrag findet statt, jedoch an neuem Datum) ist diese immer kostenlos.
  9. Wir bieten jedem Kunden die Möglichkeit an unsere Arbeit vor Ort zum Schluss zu kontrollieren und eine Art ``Abnahme´´ zu machen. Sollten Sie dies nicht wünschen gilt die Arbeit als abgenommen und es kann nachträglich weder eine Nachreinigung noch einen Rabatt eingefordert werden! Sollten Sie eine Abnahme nicht in Anspruch nehmen können (z.B. nicht vor Ort etc.) gilt die Arbeit trotzdem als abgenommen, wenn wir keine gegenteilige Rückmeldung am selben Tag (bis 24 Uhr z.B. per E-mail) erhalten. Eine nachträgliche Reinigung ist nach Ablauf dieser Frist leider nicht mehr möglich. Zudem kann kein Rabatt oder eine Preisminderung eingefordert werden. Andere Bestimmungen gelten für Endreinigungen mit Abnahemgarantie und Baureinigungen mit Abnahmegarantie! Diese finden Sie unter der Kategorie End- und Baureinigung. 
  10. Auf Ihren Wunsch ist die Bezahlung vor Ort gegen Quittung möglich. Dies muss allerdings zuvor mitgeteilt werden, damit eine Quittung vorbereitet werden kann. Standardmässig erfolgt die Bezahlung jedoch per Rechnung (Versand per Mail oder auf Wunsch per Post*). * Erfolgt die Rechnungsstellung per Post sind wir berechtigt Administrativaufwand von 4.50 CHF je Rechnung zu verlangen. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für eine Ratenzahlung benötigt es eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung mit beidseitiger Unterschrift. Wird danach die Ratenvereinbarung nicht pünktlich oder in der Höhe der Raten eingehalten, wird der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Das weitere Vorgehen ist wie bei normalem Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden folgende Spesen verrechnet:
    1. Mahnung (Kontoauszug) 10.-

    2. Mahnung                          20.-
    3. und letzte Mahnung         50.-
    Die Mahnspesen sind in jedem Fall geschuldet ab dem Tag, an dem die Mahnung datiert ist. Sollte eine Zahlung ohne Mahnspesen eingehen, benötigen wir einen Beleg, dass die Zahlung vor der 1. Mahnung ausgeführt wurde, ansonsten gelten die Mahnspesen als geschuldet.
    Nach der 3. und letzten Mahnung (mit einer letzten Zahlungsfrist von 3 Tagen) wird die Rechnung dem Betreibungsamt übergeben, und Ihnen entstehen massive Mehrkosten (z.B. Bearbeitungskosten etc.)

    Diese AGBs gelten sowohl für Reinigungsaufträge als auch für Freelancer/ Schulungsaufträge ab der Auftragserteilung! Mit der Annahme unserer Offerte gelten die AGBs als akzeptiert!
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

    Walliswil-Bipp, Sonntag, 11.02.2018, ersetzt alle früheren Versionen!